3080 Geschichten


Auf dem ESELSKIND-Blog stehen inzwischen 3.087 Geschichten und zwei Mal in der Woche kommen weitere hinzu.

Ich wünsche jeder Leserin und jedem Leser recht viel Freude beim Lesen der Geschichten und ich hoffe, dass Euch die Geschichten ein wenig ermutigen und Euch veranlassen, niemals aufzugeben, denn denkt bitte immer daran:
Ihr seid etwas Besonderes, Ihr müsst nur Eurer Licht zum Leuchten bringen


Euer fröhlicher Werner aus Bremen

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Mein Herz ist so traurig und ich verstehe die Welt einfach nicht mehr!

„In den Stunden des nackten Entsetzens tropfen die Sekunden wie langsam fließender Honig in die Gegenwart.“
Christa Schyboll

 

Ihr Lieben,


manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr:

Da hat einer seine sexuellen Straftaten an Kindern zugegeben, die Schuld ist also unstrittig und es ist auch bekannt, dass er noch schlimmere sexuelle Übergriffe auf Kinder in früheren Zeiten verübt hat, die verjährt sind, und dann bekommt so jemand zwei Jahre auf Bewährung...!!!

Ich bin dafür bekannt, dass ich zur Mäßigung rate und ich rufe auch nicht nach der Todesstrafe oder einer lebenslänglichen Strafe, aber dass einer für solche Taten an Kinder nur zwei Jahre mit Bewährung (also quasi gar keine Strafe) bekommt, will mir einfach nicht in den Sinn

 

Augsburger Allgemeine vom 29.11.2010:

Aichach

Ex-Pfarrer für Missbrauch von Buben verurteilt

Er missbrauchte ihm anvertraute Buben sexuell beim Ministrantenausflug in Südtirol und im Hallenbad. Das Jugendschöffengericht in Aichach verurteilte den früheren Pfarrer der Gemeinde Schiltberg nun zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, aber nur für die „Spitze des Eisbergs“ - für fünf angeklagte Taten an sieben Kindern (acht bis zwölf Jahre alt) zwischen 1994 und seiner „plötzlichen und freiwilligen“ Abberufung, so die Diözese Augsburg, im Jahr 1999. Eine „Vielzahl von schlimmeren Straftaten“ (Staatsanwalt Franz Wörz) des Ex-Pfarrers in den Jahren zuvor, die vor Gericht als schwerer sexueller Missbrauch bewertet wurden, bleiben dagegen ungeahndet - sie sind verjährt.

Über 20 Jahre war der Angeklagte Pfarrer in der Gemeinde im östlichen Landkreis. Wer weiß, wie lange der Missbrauch von kleinen Buben dort so weitergegangen wäre, wenn nicht „ein mutiger Rektor“ 1999 den Hinweisen einiger seiner Schüler Glauben geschenkt und das Schulamt informiert hätte, fragte sich Richter Dieter Gockel. Die verständigte Diözese zog zwar Konsequenzen, aber nur mit einer internen Versetzung - eine neue Aufgabe ohne Kontakt zu Kindern.

Der frühere Personalreferent Josef Heigl wies damals gegenüber unserer Zeitung und anderen Medien die Missbrauchsvorwürfe, über die Gerüchte im Dorf kursierten, nachdrücklich zurück. In der Verhandlung war gestern die Rede von „Vertuschung“ durch die damaligen Verantwortlichen.

Die strafrechtlichen Ermittlungen kamen erst im Frühjahr 2010 ins Rollen, als immer mehr Missbrauchsfälle bei der katholischen Kirche bekannt wurden. Auf eine konkrete Anfrage der Aichacher Nachrichten im März reagierte die Diözese drei Tage später mit einem öffentlich gemachten Ultimatum: Entweder der Priester zeigt sich selbst an oder die Diözese geht zur Staatsanwaltschaft. Ein Schreiben des Geistlichen, die Vorfälle zu „untersuchen“, löste dann das Strafverfahren aus. Die Kripo befragte rund 30 Zeugen zu den Vorwürfen.

Der 65-jährige Priester, der seit März von seinen Aufgaben suspendiert ist, muss laut Urteil allen Geschädigten (etwa zehn) jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Auch an Opfer aus verjährten Vorfällen, die gestern nicht angeklagt waren, betonte Richter Gockel in seiner Urteilsbegründung: „Auf dem Land ist noch Glauben. Auf dem Land ist auch das Vertrauen. Das haben Sie schwer missbraucht. Man spürt allein aus den Aussagen in den Akten, wie sehr die Betroffenen teilweise bis heute daran leiden.“

Weil der angeklagte Geistliche schon im Vorfeld alle Vorwürfe eingeräumt hatte und damit den jungen Männern gestern eine Aussage vor Gericht ersparte, habe die Verbüßung der Haftstrafe ausgesetzt werden können, so Gockel: „Bei einer streitigen Verhandlung wäre es nicht mit Bewährung abgegangen.“ Das Jugendschöffengericht blieb mit dem Strafmaß aber deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die wie beim Strafbefehl ein Jahr gefordert hatte. Bei einer Haftstrafe über zwei Jahre hätte der Priester die Strafe absitzen müssen, sie kann nicht mehr ausgesetzt werden.

Wie berichtet, hat Gockel im September den Strafbefehlsantrag abgelehnt und den Ex-Pfarrer zur öffentlichen Verhandlung ins Gericht zitiert, weil er „die Freiheitsstrafe als zu niedrig“ erachtete.
Die Straftaten, die gestern aus der Anklageschrift bekannt wurden, spielten sich alle bei Ausflügen und Freizeiten ab. Demnach legte sich der frühere Pfarrer in einem Gasthof in Südtirol nackt zu den ebenfalls unbekleideten Buben in ein Doppelbett und manipulierte an deren Geschlechtsteilen, um „sich sexuell zu erregen“. Beim Badeausflug gab er beim gemeinsamen Duschen an, die Kinder waschen zu wollen, und verging sich ähnlich an den Ministranten - in einigen Fällen waren mehrere Buben das Opfer. Einige Kinder wurden mehrmals missbraucht.

Für Staatsanwalt Wörz hat der Angeklagte „enormen Schaden angerichtet“. Er habe massiv das Vertrauen von Kindern und Eltern missbraucht. Auf der anderen Seite habe der Priester alles eingeräumt, so der Staatsanwalt. Er verteidigte den Strafbefehl, also eine Verurteilung ohne Verhandlung: „Das diente dem Schutz der Opfer und nicht dem Schutz des Täters.“ Eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung sei auch aus Sicht der Strafverfolger „an der untersten Grenze anzusiedeln“.

In diesem Fall habe es lange gedauert, bis die Wahrheit ans Licht kam. Es sei aber gut, dass sich in der Gesellschaft jetzt etwas bewegt habe, sagte der Staatsanwalt: „Geschädigte müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird.“

Verteidiger Nikolaus Fackler betonte, sein Mandant habe alles zugegeben und sei „seit 1999 absolut straffrei“. Die Taten würden mit bis zu 17 Jahren „extrem lange zurückliegen“. Auch im Vergleich mit anderen Vorfällen sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr angemessen, befand der Rechtsanwalt. Das Jugendschöffengericht war anderer Ansicht. Richter Gockel: „Wäre er damals angeklagt worden, hätte es keine Freiheitsstrafe auf Bewährung gegeben.“ Von Christian Lichtenstern


Euer trauriger Werner


                                                               


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