Kinderpornoprozess gegen Fritzlarer Pfarrer beginnt
Von Von Timo Lindemann
Als besonders verwerflich gilt es, wenn ein Pfarrer ihm unterstellte Kinder sexuell missbraucht. Ein Geistlicher aus Fritzlar soll das jahrelang getan haben. Vor dem Kasseler Landgericht beginnt der Prozess gegen ihn.
Kassel. Über elf Jahre lang soll ein Pfarrer aus Fritzlar Kinder sexuell missbraucht haben - jetzt wird ihm der Prozess gemacht. Der 50-Jährige muss sich am Donnerstag (25. November) vor dem Landgericht in Kassel verantworten. Die Anklage: sexueller Missbrauch von Kindern in 164 Fällen und Besitz kinderpornografischer Schriften. Der Geistliche des Prämonstratenser Ordens, der seit Juni in Untersuchungshaft sitzt, hat einige der Taten gestanden. Der Fall hatte weit über Nordhessen hinaus Bestürzung ausgelöst.
Der Mann war als Schulpfarrer in Nordhessen auch für die Betreuung der Ministranten zuständig. Zwischen 1992 und 2003 soll er sexuelle Handlungen an sechs Kindern vorgenommen haben. Die Ministranten waren laut Anklage unter 14 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Pfarrer vor, 163 Mal am Penis der Ministranten manipuliert zu haben - zum Teil bis zum Samenerguss. In einem weiteren Fall soll er den nackten Hoden eines Kindes angefasst haben.
Der Angeklagte soll einige der Taten mit einer Videokamera gefilmt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem vor, fast sieben Jahre lang Fotos mit Kinderpornografie aus dem Internet geladen zu haben. Die Ermittler hatten bei einer Hausdurchsuchung Bilder und Videomaterial gefunden. Nach einem Anfangsverdacht war der Ordenspriester im Mai von seinen Aufgaben entbunden worden. Der Orden hat das Fritzlarer Priorat mittlerweile aufgelöst. Gegen den Vorgesetzten des Pfarrers wird ebenfalls ermittelt. Er soll von den Vorfällen gewusst haben.
Für den Prozess ist zunächst lediglich der Termin am Donnerstag angesetzt. Wegen des Geständnisses des Mannes bleibt den Opfern wohl eine Aussage erspart. Es sei nur ein Zeuge geladen, berichtete das Landgericht. Die fünfte Strafkammer könnte also bereits am ersten Verhandlungstag ein Urteil sprechen.
Der Strafrahmen für derartige Taten liegt pro Fall zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Wegen der hohen Zahl der Vorfälle könnte eine mögliche Gesamthaftstrafe auch höher als eine Dekade ausfallen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Prozess grundsätzlich öffentlich, bei Zeugenaussagen kann die Kammer die Öffentlichkeit aber ausschließen.
Die Missbrauchsbeauftragte des Prämonstratenser-Ordens begrüßte die Anklage gegen den Mann. «Es ist gut, dass das jetzt gerichtlich geklärt wird. Es wird den Opfern Erleichterung bringen», sagte Anwältin Meike Schoeler.
Quelle: Nassauische Neue Presse Artikel vom 20. November 2010

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