Ihr Lieben,
wer mich ein ganz klein wenig kennt und meine Geschichten, der weiß, dass ich sicher kein Mensch bin, der zur Gewalt neigt oder dazu aufruft.
Ich hab aber gar kein Verständnis dafür, wenn ein Mensch nur eine sechsmonatige Bewährungstrafe bekommt, wenn er "kinderpornographische Dateien übelster Art" besitzt und weiter verbreitet.
Denn es geht dabei nicht um das harmlose Sammeln von Fotos, sondern dafür, dass diese grauenhaften Fotos hergestellt werden können, werden Kinder und Jugendliche jedes Mal auf das Gräßlichste sexuell missbraucht.
Jeder, der also kinderpornografische Fotos sammelt oder weiter verbreitet, weiß auch, dass dafür Kinder und Jugendliche auf das Furchtbarste leiden müssen.
Mich macht das sehr traurig, Euer Werner
Rheine. Wegen Verbreitens und Besitzes kinderpornographischer Dateien übelster Art hat das Strafgericht in Rheine am Mittwoch einen 30-jährigen Handwerker aus Rheine zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Vorbestraft war der Mann nicht. Als Bewährungsauflage muss er 1000 Euro in monatlichen Raten von 100 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
Außerdem riet ihm Richter Neukäter dringend, seine pädophile Neigung behandeln zu lassen. Da der 30-Jährige sich bereits im Dezember 2009 freiwillig in Behandlung begeben hat, sah das Gericht jetzt keinen zwingenden Grund, die Therapie richterlich anzuordnen. Merkwürdig erschien es dem Gericht, dass es innerhalb eines Jahres noch nicht zu einem Behandlungsbeginn gekommen war. Das bescheinigte dem Angeklagten sein behandelnder Neurologe und Psychiater in Rheine, der etwa alle drei Monate mit ihm einen Beratungstermin vereinbarte, zu dem der Angeklagte auch erschien.
Laut Anklage soll der Mann nach Auswertung seines Computers im Oktober 2007 kinderporno-graphische Dateien versandt und bis zum November 2009 unzählige Dateien und Filme in extremster pornographischer Form gesammelt haben.
Die Bilder zeigten reißerische sexuelle Vorgänge von Kindern zwischen sechs Monaten und zwölf Jahren, sogar mit Tieren. Über diese sollen die Konsumenten sich in vulgärer Sprache im Chatraum unterhalten haben. Zum Teil wurden die Kinder gefesselt und geknebelt, hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten in ihrem Plädoyer vor.
Auf die Frage des Richters, wie er dazu gekommen sei, antwortete er, dass er irgendwann über eine Erotikseite im Chat dazu gekommen sei. Das bezweifelte Richter Neukäter sehr: „Ich glaube nicht, dass man so leicht auf derartige kinderpornographische Dateien stößt,und dass Kinder durch Tiere missbraucht werden, ist nicht Standard.“
Der Angeklagte sagte, dass er vor sechs bis sieben Jahren damit begonnen und sich das Interesse immer mehr gesteigert habe. Er habe es selbst als krankhaft empfunden, aber nicht den Mut gehabt, es jemandem einzugestehen. Erst nach der Aufdeckung sei er von sich aus zum Arzt gegangen, weil er sich behandeln lassen wolle. Der Mann ist ledig und hat keine Kinder.
„Jeder Konsument ist mitschuld, dass es Menschen gibt, die mit kinderpornographischen Dateien Geschäfte machen. 900 Bilder waren auf dem Computer und einige hundert auf einer externen Festplatte, außerdem zahlreiche Videodateien“, lastete ihm die Staatsanwältin an und beantragte den Strafrahmen, dem das Gericht folgte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Monika Koch, Münsterländischer Volkszeitung 17.11.2010

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